Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Institut für Neue Soziale Plastik ist bemüht, den Webauftritt neue-soziale-plastik.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die rechtlichen Grundlagen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot neue-soziale-plastik.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist mit den Vorgaben des § 12b BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 4. August 2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung unter Zuhilfenahme automatisierter Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE Web Accessibility Evaluation Tool) sowie manueller Tests zur Tastaturbedienbarkeit.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen.
Bitte wenden Sie sich an:
Institut für Neue Soziale Plastik e. V.
E-Mail: info[at]neue-soziale-plastik[.]org
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Es geht dabei nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Kontakt der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg[.]de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de